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Wasseraufbereitungsanlagen - Gutachten

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Fiedler GmbH

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Am 14.Februar 2023 wurde die bisher geltende Verordnung über brennbare Flüssigkeiten (aus dem Jahr 1991) überarbeitet.

Ein Sachverständiger für Schwimmbad-, Wellnessanlagen oder Haustechnik wird benötigt? Dann kontaktieren Sie unsere Ziviltechnikkanzlei! Wir helfen Ihnen gerne weiter – auch wenn Sie vorab noch generelle Fragen an uns haben!

Gerade bei hoch spezialisierter Technik kann es zu Situationen kommen, in denen ein Gutachten benötigt wird. Mit einem Sachverständigen für Schwimmbad- und Wellness- sowie haustechnischen Anlagen ist unsere Ziviltechnikerkanzlei Ihr Ansprechpartner für solche Fälle und das österreichweit.

 

Qualitative und quantitative Beweissicherungsaufnahme und Messung samt Gutachtenserstellung im Zusammenhang mit Baumaßnahmen – Rechtsunsicherheiten – Schadensereignissen:

  • Erstellung von Gutachten für die Fachgebiete
  • Probenahmen von Trink-, Bade-, Brauch- und Abwasser
  • Brunnen und Wasserleitungen
  • Wassertechnische Bauten im Allgemeinen
  • Wasseraufbereitungsgeräte allgemein
  • Ermittlung des Wertes von Wasservorkommen, wasserbaulichen Anlagenteilen und Entschädigungsansprüchen (Schätzgutachten)
  • Kläranlagen