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Vorsicht!

Bei Beschäftigung spezieller Gruppen von Arbeitnehmern (z.B. Frauen oder Jugendliche) gibt es zusätzliche Vorgaben für die Evaluierung.

 

Das grundlegende Ziel des modernen Arbeitsschutzes ist die "Prävention", also z.B.  nicht erst handeln, wenn der Unfall geschehen ist, sondern vorher die Maßnahmen zu setzen, die die Eintritts-Wahrscheinlichkeit eines Unfalles minimieren.

 

Wir beraten Sie gerne in allen Belangen des Arbeitnehmerschutzes, wie folgt:

  • Erstellung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumentes
  • Den Einsatz gefährlicher Maschinen und Werkzeuge
  • Den Umgang mit gefährlichen Arbeitsstoffen wie z.B. giftigen oder entzündlichen Chemikalien
  • Belastungen durch Arbeitsvorgänge und andere Einwirkungen wie z.B. Lärm
  • Einrichtungen zur Gefahrenverhütung
  • Die Unterweisung und Untersuchungen
  • Die Gestaltung von Arbeitsplätzen, Arbeitsräumen und sanitären Anlagen
  • Die Arbeitsbedingungen von Jugendlichen und Schwangeren
  • Arbeitszeit und Arbeitsruhe