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§82b Überprüfung

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Am 14.Februar 2023 wurde die bisher geltende Verordnung über brennbare Flüssigkeiten (aus dem Jahr 1991) überarbeitet.

Jeder gewerberechtlich genehmigte Betrieb muss alle 5 Jahre einer wiederkehrenden Prüfung unterzogen werden, um die Übereinstimmung mit den Genehmigungsbescheiden sowie den gesetzlichen Bestimmungen nachweisen zu können. Dieser gesetzlichen Prüfpflicht ist ohne weitere Aufforderung durch die Gewerbebehörde nachzukommen.

In dieser wiederkehrenden Prüfung wird der Genehmigungsstand überprüft. Nach erfolgreicher Prüfung wird ein Überprüfungsprotokoll ausgestellt in dem auch etwaige Mängel aufgezeigt werden.