Laut VOPST ist die Bewertung der vorliegenden Laserstrahlung von fachkundigen Personen durchzuführen. Die Benennung einer/eines Laserschutzbeauftragten (LSB) ist in der VOPST zwar nicht dezidiert vorgeschrieben; durch die Ausbildung zum/zur LSB kann aber die in der VOPST geforderte Fachkunde erlangt werden. Die Benennung eines LSB entspricht auch dem internationalen und nationalen Stand der Technik und Normung.