arbeitsschutz

Laserschutzbeauftragter

Kontakt

Technisches Büro
Fiedler GmbH

Gewerbepark 3
4052 Ansfelden
+43 7229 23 8 78
office@tb-fiedler.at

> Kontakt

Logo technisches buero

Am 14.Februar 2023 wurde die bisher geltende Verordnung über brennbare Flüssigkeiten (aus dem Jahr 1991) überarbeitet.

Laut VOPST ist die Bewertung der vorliegenden Laserstrahlung von fachkundigen Personen durchzuführen. Die Benennung einer/eines Laserschutzbeauftragten (LSB) ist in der VOPST zwar nicht dezidiert vorgeschrieben; durch die Ausbildung zum/zur LSB kann aber die in der VOPST geforderte Fachkunde erlangt werden. Die Benennung eines LSB entspricht auch dem internationalen und nationalen Stand der Technik und Normung.