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Wiederkehrende Überprüfungen

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Die Evaluierung hat jeder Arbeitgeber, auch wenn nur ein Arbeitnehmer beschäftigt wird, durchzuführen.

Bestimmte Arbeitsmittel, bei denen Abnutzung (Verschleiß) oder andere schädigende Einflüsse eine Gefährdung von ArbeitnehmerInnen hervorrufen können, sind wiederkehrend zu überprüfen.

Die wiederkehrenden Prüfungen sind einmal im Kalenderjahr (Jänner bis Dezember), längstens aber nach 15 Monaten vorzunehmen. Die Ergebnisse von wiederkehrenden Prüfungen sind schriftlich in Prüfbefunden festzuhalten.

 

Folgende Bereiche sind zu prüfen:

  • Zustand von verschleißbehafteten Komponenten (z.B. Bremsen, Kupplungen, Rollen, Räder und Tragmitteln)
  • Einstellung von sicherheitsrelevanten Bauteilen und Sicherheitseinrichtungen (z.B. Lastkontrolleinrichtungen, Bewegungsbegrenzungen),
  • Funktion sicherheitsrelevanter Bauteile (z.B. Schalteinrichtungen, Notausschaltvorrichtungen, Lichtschranken, Bewegungssensoren, Kontaktleisten, Schaltmatten, Warn- und Signaleinrichtungen, Verriegelungen),
  • Bei Arbeitskörben auch die Eignung des Arbeitsmittels (Kran, Hubstapler), mit dem der Arbeitskorb gehoben wird.