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Ausbildung zur Sicherheitsvertrauensperson

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Vorsicht!

Bei Beschäftigung spezieller Gruppen von Arbeitnehmern (z.B. Frauen oder Jugendliche) gibt es zusätzliche Vorgaben für die Evaluierung.

 

In Betrieben ab 10 Mitarbeitern ist die Funktion einer Sicherheitsvertrauensperson (SVP)  vorgeschrieben - um Arbeitsbedingungen und Gesundheitsschutz für jeden Mitarbeiter zu gewährleisten

Sicherheitsvertrauenspersonen (SVP) stehen den ArbeitnehmerInnen in Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz als Ansprechpartner zur Verfügung. Sie beraten, unterstützen und vertreten ihre KollegInnen und achten auf die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften. Dazu müssen sie u. a. die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen kennen, über die Kriterien zur Beurteilung von Arbeitsplätzen Bescheid wissen und Risiken am Arbeitsplatz identifizieren können. Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz sieht verpflichtend vor, dass die Sicherheitsvertrauenspersonen eine Grundausbildung im Ausmaß von 24 Stunden absolvieren.

 

Seminarinhalt:

  • Rechte und Pflichten von Sicherheitsvertrauenspersonen
  • Neuerungen im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz
  • Kriterien der Arbeitsplatzbeurteilung
  • Menschengerechte Arbeitsplatzgestaltung
  • Aufgaben des Arbeitsinspektorats und der AUVA
  • Handeln als Sicherheitsvertrauensperson – persönliche Planungshilfe und Umgang mit Konfliktsituationen
  • Möglichkeiten der Unterstützung der SVP durch die überbetrieblichen Interessenvertretungen