Arbeitnehmerschutz:

Unter dem Begriff "ArbeitnehmerInnenschutz" wird ganz allgemein das Ziel verstanden, den Schutz des Lebens und der Gesundheit der ArbeitnehmerInnen bei Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit zu erreichen, ihre Arbeitskraft zu erhalten und die Arbeit menschengerecht zu gestalten. Arbeitnehmerschutz besteht aus einer Gesamtheit von Maßnahmen, nämlich technische, medizinische, ergonomische, psychologische und pädagogische.